- Pflegen und Erhalten von Klein- und Flurdenkmälern
- Broschüre „Pflegen und Erhalten von Flur- und Kleindenkmälern“
- Restaurieren von Klein- und Flurdenkmälern
- Finanzierung
Pflegen und Erhalten von Klein- und Flurdenkmälern
Weniger ist mehr! Dieser Grundsatz gilt für
alle Bereiche der Denkmalpflege. Ein Denkmal zu pflegen und zu erhalten
bedeutet nicht es in „neuem Glanz erstrahlen zu lassen“ oder
gar „total zu sanieren“ und damit einen großen
Teil der originalen Substanz zu zerstören, sondern mit großer
Sorgfalt und Sachkenntnis ans Werk zu gehen.
Der engagierte Denkmalbesitzer ist zugleich
auch Denkmalpfleger
Die Erhaltung eines Denkmals erfordert seine dauernde
Pflege. Richtige Instandhaltung ist die einfachste und schonendste
Art der Denkmalpflege, weil sie möglichen Schäden, vor allem
witterungsbedingten, vorbeugt und damit Denkmäler über lange
Jahre bewahren kann. Durch Pflegemaßnahmen sollte sich das Bild
eines lebendig wirkenden Denkmals ergeben, dass sein Alter nicht verleugnet,
das weder unnötig „herausgeputzt“ wirkt noch sich
einem vielleicht „malerischen“ aber für den Bestand
höchst gefährlichen Verfallszustand nähert.

An erster Stelle steht die regelmäßige
Objektkontrolle, zum Beispiel hinsichtlich funktionierender Bedachungen
und Ablaufsysteme, beginnender Korrosion von Metallteilen, Schimmelbefall,
Salzausblühungen usw.
Zur Pflege gehören scheinbar selbstverständliche Aufgaben,
wie das regelmäßige Beseitigen von Schmutz oder das Freihalten
des Objektes von unerwünschtem Bewuchs. Moos, Unkraut und Gestrüpp
können einerseits Materialien wie Holz oder Mauerwerk direkt als
Nährboden benützen und dadurch zerstören, andererseits
kommt es in Zusammenhang mit Bewuchs fast immer zu Problemen mit angestauter
Feuchtigkeit.
Reinigungsmaßnahmen müssen immer mit größter
Vorsicht durchgeführt werden. Die meisten Materialien reagieren
empfindlich auf Feuchtigkeit oder Reinigungsmittel. Es kann dadurch
zu Veränderungen kommen, die schleichend und zunächst unbemerkt
vor sich gehen und in weiterer Folge zu schweren Schäden am Objekt
führen können. Daher sollten sich im Allgemeinen solche Tätigkeiten
auf das trockene Reinigen beschränken, etwa dem Entfernen von
Staubablagerungen mit weichen Pinseln. Für alle weiteren Maßnahmen
sollten qualifizierte Fachleute
herangezogen
werden. -> Beratungsstellen
In regelmäßigen Zeitabständen (alle 5 – 10
Jahre) sollte der Denkmalpfleger Fotos vom Objekt, beziehungsweise
von Problemzonen erstellen und schriftlich kommentieren. Auch alle
weiteren Informationen, wie etwa zu durchgeführten Pflege-, Sanierungs-
und Restaurierungsabreiten sollten schriftlich festgehalten und archiviert
werden. Dadurch wird der Denkmalbesitzer/in zum besten Kenner seines
Objektes! Das Objekt befindet. sich in seiner Verantwortung, er/ sie
ist die erste Instanz wenn Maßnahmen zur Pflege oder zur Restaurierung
getroffen werden.
Broschüre „Pflegen und Erhalten
von Flur- und Kleindenkmälern“
Die im Rahmen des Projektes „Sehen und Sichern. Schätze
der Kulturlandschaft II“ erstellte Informationsbroschüre „Pflegen
und Erhalten von Flur- und Kleindenkmälern“ informiert alle
Denkmalbesitzer und Denkmalbetreuer umfassend über häufig
verwendete Materialien (wie Holz, Glas, Gips, Stuck, Stein, Metall,
Textilien, Wachs, Ziegel,...) und deren schonende Pflege. Zudem gibt
die Broschüre Einblick in die Richtlinien des Denkmalschutzes
und Finanzierungsmöglichkeiten.
Restaurieren von Klein- und Flurdenkmälern
Unter Restaurieren versteht man die Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustandes eines Objektes. Beim Restaurieren
werden beispielsweise entstandene Schäden abgemildert oder neue
Teile hinzugefügt ohne den originalen Bestand zu schmälern.
Eine fachgerechte Restaurierung kann ein vorher gänzlich verborgenes
Denkmal wieder sichtbar machen z.B: ein mittelalterliches Fresko
unter den Schichten späterer Raumfassungen.
Leider werden bei der Restaurierung immer wieder grobe, irreparable
Fehler begangen. Deshalb sollten Restaurierungsmaßnahmen immer
von einer entsprechend ausgebildeten und qualifizierten Fachkraft
durchgeführt werden. -> Beratungsstellen
Finanzierung
Die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung
der Klein- und Flurdenkmäler sind oft erheblich und können
die Leistungskraft des Eigentümers überschreiten. Während
es für Denkmalgeschütze Objekte einigermaßen klare
Richtlinien über Förderungen und Zuschüsse gibt (in
Bayern und Salzburg unterschiedlich festgelegt) bleiben die Kosten
für die Erhaltung der ungeschützten Flur- und Kleindenkmäler
meist zur Gänze beim Eigentümer.
Bayern
In Bayern ist es häufig möglich, die
finanziellen Belastungen die im Rahmen der Erhaltung und Instandsetzung
von denkmalgeschützten Kleindenkmälern entstehen, durch
zahlreiche direkte und indirekte Finanzierungshilfen erheblich zu
vermindern.
Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmaleigentümer
verpflichtet, ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen,
sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen,
soweit ihnen das zuzumuten ist (DschG Art. 4, Abs. 1). Wer Eigentümer
eines Baudenkmals ist, trägt damit Verantwortung auch für
die Allgemeinheit. Der Staat hilft durch Beratung, Zuschüsse
und steuerliche Vergünstigungen. Auch zahlreiche Gebietskörperschaften
fördern denkmalpflegerische Maßnahmen durch Zuwendungen.
So gibt es beispielsweise für die Befundung von Objekten öffentlichen
Interesses Zuschüsse. Zuschüsse für denkmalpflegerische
Maßnahmen erhält man in manchen Fällen vom Bayerischen
Landesamtes für Denkmalpflege, von der Baudenkmäler und
Städtebauförderung, der Flurbereinigung
und Dorferneuerung, von Entschädigungsfonds, Landkreisen
und Bezirken, weiters gibt
es Zuschüsse und Darlehen der Bayerischen Landesstiftung, und
der Gemeinden, sowie des Programms „Freizeit und Erholung“ und
Steuervergünstigungen.
Allerdings werden Finanzierungshilfen
nur gewährt, wenn die Maßnahmen vor ihrer Durchführung
mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Landratsämter,
kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und einige weitere
kreisangehörige Gemeinden) abgestimmt sind.
Salzburg
Die Belange des Denkmalschutzes sind in Österreich
durch ein Bundesgesetz geregelt. Mit der Unterschutzstellung ergeben
sich für den Eigentümer neben der Verpflichtung der Erhaltung
des denkmalgeschützten Objekts auch die Bewilligungspflicht
für beabsichtigte Veränderungen, die den Bestand, die überlieferte
Erscheinung oder künstlerische Wirkung betreffen bzw. die vollständige
Zerstörung des Objekts beinhalten.
Neben der fachlichen Beratung und Betreuung durch die lokalen Denkmalpfleger
des jeweiligen Landeskonservatorats können im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes
für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an denkmalgeschützten
Objekten Subventionen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt
werden. Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die der denkmalgerechten
Erhaltung bzw. einer Erzielung eines denkmalgerechten Zustands dienen,
aber auch die Kosten für notwendige Voruntersuchungen wie restauratorische
Befundungen oder Bauforschung. Die Ansuchen auf Förderungen aus
Denkmalpflegemitteln können direkt beim zuständigen Landeskonservatorat
eingebracht werden. Daneben gibt es auch noch verschiedene steuerliche
Vorteile im Rahmen des Mietrechts-, Einkommenssteuer- sowie des Bewertungsgesetzes
(Einheitswert).
Neben den Finanzierungshilfen aus Denkmalpflegemitteln können
Eigentümer von Klein- und Flurdenkmälern auch Förderungen
des Landes und der Stadt Salzburg beantragen.
Die zuständige Ansprechstelle des Landes Salzburg ist das Referat „Erhaltung
des kulturellen Erbes“ der Kulturabteilung des Landes Salzburg.
-> Beratungsstellen
Im Bereich der Altstadt Salzburg (Zone I; Zone II - 1995) kann beim
Altstadterhaltungsfonds des Magistrats Salzburg ebenfalls um Förderungen
im Rahmen der Instandsetzung und Instandhaltung angesucht werden.
Darüber hinaus gibt es auch auf Ebene mancher Gemeinden zusätzliche
finanzielle Unterstützungen zur Erhaltung von Klein- und Flurdenkmälern.